AHV21 - worum geht's?

Mit der AHV21 wird die Reform der Alters- und Hinterlassenenvorsorge bezeichnet. Dies ist die 1. Säule in unserem 3-Säulen-System.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Grundbedarf der Versicherten decken. Die Leistungen der AHV sind abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens und der Beitragsdauer. Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, in der AHV obligatorisch versichert. Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute wirtschaftlich aktive Generation finanziert die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden bezahlt.

Die AHV-Renten hinken den Lebenshaltungskosten hinterher. Die AHV-Rente deckt einen immer kleineren Teil des letzten Lohnes ab. Parallel wirkt sich die demografische Entwicklung in zweierlei Hinsicht ungünstig auf die AHV aus. Einerseits gibt es immer weniger arbeitstätige Beitragszahler im Vergleich zu pensionierten Rentenbezüger - als die AHV 1948 eingeführt wurde, kamen in dem sogenannten Umlageverfahren sechs Beitragszahler für eine Rente auf, heute sind es weniger als drei. Andererseits erhöht die steigende Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer was das Verhältnis zwischen Beitrags- und Rentenbezugsjahren verschlechtert.

Darum geht's